Ganz schön strapazierbar
Glasierte Fliesen werden entsprechend ihrer Strapazierbarkeit in unterschiedliche Abtriebklassen und die entsprechenden Verwendungsmöglichkeiten eingeteilt:
Klasse I : Für den Barfuß- und Hausschuhbereich in Bädern und Schlafzimmern.
Klasse II: Für den allgemeinen Wohnbereich wie Wohn-und Eßzimmer.
Klasse III: Für mittlere Beanspruchung in Dielen, Fluren sowie auf Terrassen und Balkonen.
KlassveIV: Für hohe Beanspruchung in Hauseingängen, Küche, Arbeits-und Wirtschaftsräumen.
Klasse V: Für höchste Beanspruchung in allen Räumen und auf allen Flächen, die extrem belastet werden, z.B in Garagen.*in Vorbereitung*
Extreme Beanspruchung: Da jeder genutzte Bodenbelag einem Verschleiß unterliegt, in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Begehung sowie Art und Grad der Verschmutzung, ist für extreme Beanspruchung die Verwendung von unglasierten Steinzeugfliesen, Spaltplatten, Ziegelfiesen oder Feinsteinzeugplatten zu empfehlen.
Rutschsicher für alle Fälle
Die Verwendung trittsicherer Bodenfliesen ist heute in vielen Anwendungsfällen unvermeidbar. In gewerblichen und Öffentlichen Bauvorhaben machen Vorschriften der Berufsgenossenschaften individuelle Vorgaben für jeden Anwendungsbereich. Aber auch der private Bauherr achtet heute immer mehr auf die Trittsicherheit seiner Bodenbeläge, insbesondere in Eingangsbereichen und auf Terrassen.
Die rutschhemmende Eigenschaft von Bodenfliesen wird in unterschiedliche Trittsicherheits- bewertungsgruppen eingeteilt. Beispiele für die erforderliche Trittsicherheitsbewertungsgruppe sind je nach Anwendungsfall sind in den nachfolgenden beiden Tabellen aufgeührt. Wie bei allen Bodenbelägen, ist die erforderliche Trittsicherheits-Bewertungsgruppe in jedem Einzelfall anhand der neuesten Ausgabe der jeweilligen Richtlinie, zusammen mit den zuständigen Aufsichtsstellen zu ermitteln
Rutschhemmende Fliesen für Arbeitsbereiche mit erhöhter Rutschgefahr
(Angaben ohne Gewähr)
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Rutschhemmende Fliesen für naßbelastete Barfußräume
(Angaben ohne Gewähr)
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